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Unser Büro führt sämtliche Leistungen nach HOAI 2009 § 53 Phase 1-9 für die technische Gebäudeausrüstung durch. Diese sind im Einzelnen: | | Phase 1 – Grundlagenermittlung - Ermitteln der Vorraussetzungen zur Lösung der technischen Aufgabe | | | Phase 2 – Vorplanung - Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe | | | Phase 3 – Entwurfsplanung - Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe | | | Phase 4 – Genehmigungsplanung - Erarbeiten der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen | | | Phase 5 – Ausführungsplanung - Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung | | | Phase 6 – Vorbereitung der Vergabe - Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen | | | Phase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe - Prüfen der Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe | | | Phase 8 – Objektüberwachung - Überwachen der Ausführung des Objekts | | | Phase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation - Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses |
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